Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

1. Teilnehmer/-innen können sich telefonisch, per Brief, Fax oder über das Online-Anmeldeformular anmelden. Anmeldungen zu unseren Weiterbildungsveranstaltungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Nach Eingang der Anmeldung, wird eine Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt.

2. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Übernachtungen sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.

3. Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate werden erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto ausgestellt.

II. Rücktritt, Fernbleiben

1. Die Stornierung einer Anmeldung ist schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich. Für Anmeldungen, die weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Gleiches gilt für das Fernbleiben, unregelmäßigen Besuch oder frühzeitiges Ausscheiden von Seminaren, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen.

2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Alle Teilnehmer/-innen werden umgehend verständigt. Den Teilnehmern/-innen steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

3. Fallen einzelne Termine kurzfristig z. B. wegen Erkrankung der Dozenten oder aus anderen Gründen aus, werden Sie umgehend, in der Regel telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist die Angabe der Telefonnummer bei der Anmeldung sehr wichtig.

III. Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

2. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.

Stand: Januar 2017